11.10.84

Plädoyer der Verteidigung
 

Berufung zurückgenommen, da sinnlos. Politisches Strafrecht, § 219 StGB-DDR,
ließ keinen Freispruch zu.

"Die Verteidigung geht davon aus, dass das Handeln des Angeklagten schon der
objektiven Tatschwere wegen als Verbrechen zu bewerten ist."
(Blatt 6)

zurück        Inhalt        weiter

















Gratis Counter by GOWED

Datenschutzerklärung
powered by Beepworld