25.04.84

Vernehmungsprotokoll

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In seiner ersten Vernehmung hat K. versucht, den Vorwuf, eine strafbare Handlung begangen zu haben, zu widersprechen. Er legte auch entsprechend Haftbeschwerde ein. Das war sinnlos, denn K. wurde nicht aus der Haft entlassen, sondern in Isolationshaft festgehalten. Als er am ersten Vernehmungstag nach einem Anwalt fragte, wurde ihm von der Stasi höhnisch gesagt: "Wir leben doch hier nicht in Amerika". Er wurde in Isolationshaft gehalten, mit seinem Schicksal und mit der Frage, wie es nun weitergeht, im Ungewissen gelassen.

Durch die Isolationshaft*) wurde sein Widerstand gebrochen. Nach 14 Tagen entschloss er sich auszusagen, weil sein Schweigen ihm nicht die ersehnte Freilassung gebracht hatte. Die Stasi schaffte es durch die Isolationshaft, dass sich K. für sein störrisches Verhalten bei der ersten Vernehmung in einer schriftlichen Stellungnahme sogar entschuldigte. Eigentlich war K. erleichtert und stolz, von nun an von seinen vielen Verbindungsaufnahmen zu berichten. Dass er damit seine Haftzeit verlängern könnte, wenn er mehr erzählt, als die Stasi weiß, kam ihm nicht in den Sinn. Denn er sah in all seinen Verbindungsaufnahmen keine Rechtsverletzung. Der Rehabilitierungsbeschluss bestätigte dies später.

Nachdem K. nun wochenlang fast täglich vernommen wurde und bereitwillig erzählte, wo er überall Verbindungen aufgenommen hatte, wobei der Stasi-Vernehmer auch von den in der DDR aufgenommenen Verbindungen wissen wollte, obwohl das gar nicht zum § 219 "ungesetzlichen Verbindungsaufnahme" gehörte, war K. vor den Augen des Stasi-Vernehmers im wörtlichen Sinne umgefallen. Er sah in der Vernehmung keinen Sinn, ohne mit seiner Frau, seiner Tochter oder seinem Anwalt sprechen zu können.

K.
ist beim Umfallen mit dem Gesicht auf den Fußboden aufgeschlagen, zog sich eine Platzwunde an der Stirn zu und blutete stark (s.
psychische Folter). Die Narbe ist heute noch zu sehen. Die Wunde wurde von einem Stasi-Arzt genäht und K. hatte eine Woche lang vor der sinnlosen Vernehmerei Ruhe. Er wurde zum Stasi-Psychiater geführt, der ihn psychisch für gesund erklärte. Der Stasi-Psychiater wollte nicht erkennen, dass K. durch die ungerechtfertigte Inhaftierung zutiefst traumatisiert, also psychisch verletzt war, dass er evtl. sogar suizidgefährdet war, und dass eine sofortige Haftentlassung vom ärztlichen und humanen Standpunkt aus gesehen geboten war.

K. hatte nun eine genähte Wunde, ein Veilchen und ein geschwollenes Gesicht. Der Tortur des Vernehmens stand aber nichts im Wege und konnte nach einer Woche weitergehen. Da das
Gesundheitszeugnis des Psychiaters vorlag, konnte der Stasi-Vernehmer beruhigt sein. Ihn traf ja keine Schuld an dem Unfall.

N
un bekam K. aber doch seinen Anwalt, Lothar de Maizière, zu Gesicht. Der Anwalt erklärte dem K., dass der Unfall völlig normal sei, er nannte ihn "Knastmauke". Der Stasi-Vernehmer äußerte sich der Frau des K. gegenüber zynisch: "Eigentlich haben wir den Zusammenbruch ihres Mannes noch nicht so früh erwartet." Das heißt, die Stasi wusste genau, was sie tat: die Persönlichkeit des Menschen und all seine Menschenrechte sollten gebrochen werden.

Das Prinzip der Stasi war, den Beschuldigten sämtliche Menschenrechte und die  Menschenwürde zu nehmen. Sie steckte sie in blaue Einheits-Trainingsanzüge und verpasste jedem eine Nummer. Mit ihren Nummern, die die Beschuldigten gesagt bekamen und die sie sich merken mussten, wurden sie vom Wachpersonal aufgerufen, wenn es hieß, dass sie aus der Zelle zur Vernehmung mitkommen sollten. Die Nummerierung erinnert stark an andere Diktaturen, wo unschuldige Menschen zu Nummern gemacht wurden. Der Unterschied ist nur, dass die Stasi niemand in die Gaskammern schickte, sondern nur in die Zuchthäuser. Was aber auch schmerzhaft war, besonders wenn Familien dabei getrennt wurde.

A
ls K. später mit Herrn de Maizière noch einmal am Tage der Gerichtsverhandlung unter vier Augen (abgesehen von der Abhöreinrichtung der Stasi) sprach, fragte de Maizière ihn, warum er soviel gestanden habe, das wäre doch gar nicht nötig gewesen. K. empfand die Worte als Hohn. Der Anwalt begriff offensichtlich nicht, dass K. keinen Rechtsbeistand hatte und dadurch unter psychischen Druck stand.

Im Übrigen fiel es K. nicht schwer, Taten zu gestehen, die aus der ungesetzlichen fristlosen Entlassung resultierten. Dass die Entlassung ungesetzlich war, bestätigte ihm später der Betrieb, der sich bei ihm entschuldigte (s. Entschuldigungsschreiben). Die so genannte "ungesetzlichen Verbindungsaufnahme" war kein Verbrechen, da er mit der Verbindungsaufnahme weiter nichts tat, als  "sein verfassungsmäßiges politisches Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen" (s. Reabilitierungsbeschluss), indem er von seiner ungesetzlichen fristlosen Entlassung wahrheitsgemäß berichtete.

Entschuldigungsschreiben für störrisches Verhalten bei der ersten Vernehmung:

handschriftlich:

 

*) Die Isolationshaft ist wegen ihrer Auswirkungen auf den Häftling sehr umstritten und wird von Kritikern auch als Vernichtungshaft bezeichnet.

Rechtliche Bewertung
Die Isolationshaft als solche und damit auch ihre Rahmenbedingungen sind gesetzlich in der Regel nicht festgeschrieben. Die Unterbringung von Gefangenen unter Isolationsbedingungen wird aber weltweit von Menschenrechtsorganisationen geächtet und als Foltermethode bezeichnet, wird aber auch vermutlich weltweit im offiziellen und inoffiziellen Justizvollzug ohne Rechtsgrundlage eingesetzt. Wikipedia

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